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Anmeldung Kindergarten und Primarschule

Die Schulpflicht beginnt mit dem einjährigen Kindergarten und dauert zehn Jahre.

Träger der öffentlichen Volksschulen sind
die Gemeinden: Kindergarten, Primarstufe (Primarschule, Kleinklasse, Einführungsklasse)
die Bezirke: Sekundarstufe I (dreiteilige oder kooperative Sekundarstufe l)
der Kanton: Heilpädagogische Zentren

Der Unterricht an den öffentlichen Volksschulen ist unentgeltlich.
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die jährliche Unterrichtszeit an der öffentlichen Volksschule beträgt 326 bis 334 Schulhalbtage.
Die Ferienanfänge werden vom Kanton vorgegeben: Herbstferien (ab 40. Jahreswoche), Weihnachtsferien (ab 52. Woche), Sportferien (ab 9. Woche), Frühlingsferien (ab 18. Woche) und Sommerferien (ab 28. Woche).
Die Dauer der einzelnen Ferien wird von den Bezirken regional koordiniert und festgelegt.
Im obligatorischen Kindergarten und auf der Primarstufe gelten Blockzeiten. Diese umfassen mindestens vier Lektionen (à 45 Minuten) Unterricht an fünf Vormittagen.

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