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Kinder turnen
Welcome to Freienbach

Inhalt

Anmeldung und Eintritt

In der Gemeinde Freienbach erhalten alle Eltern eines schulpflichtigen Kindes jeweils im Dezember Informationen zum Kindergarten. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre schulpflichtigen Kinder bei der Schulverwaltung anzumelden. Sofern das Kind nicht in der öffentlich-rechtlichen Schule unterrichtet wird, haben die Eltern die Schulverwaltung darüber zu informieren und den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Elterninformation findet im Januar statt. Die Eltern der neu eintretenden Kinder erhalten eine Einladung. Mitteilungen um Rückstellung oder vorzeitige Einschulung müssen schriftlich an den Schulrat bis Ende Januar eingereicht werden. Die Kindergarten-Zuteilungen werden Mitte Mai gemacht und Anfang Juni verschickt. Das Schuljahr startet Mitte August (Ferien- und Feiertage Gemeindeschule Freienbach).

>> Online-Anmeldung

Betreuungsangebot
Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung oder die Tagesschule muss zeitgleich mit der Kindergartenanmeldung erfolgen, damit die Kindergarteneinteilung entsprechend vorgenommen werden kann.

Die Regeln für den Kindergartenbesuch sind in der Kindergartenordnung festgehalten. Bei Fragen gibt die Schulverwaltung gerne Auskunft. Wir können auch Übersetzer in Ihrer Muttersprache vermitteln.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name
Mitteilung Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten Download 0 Mitteilung Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten
Mitteilung_um_vorzeitige_Einschulung_in_den_Kindergarten.pdf Download 1 Mitteilung_um_vorzeitige_Einschulung_in_den_Kindergarten.pdf
Anmeldung Kindergarten_Primarschule SJ 2024-25_online Download 2 Anmeldung Kindergarten_Primarschule SJ 2024-25_online