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Integration

Die Gemeinde Freienbach fördert das Verständnis zwischen der einheimischen und zugewanderten Bevölkerung. Sie bietet verschiedene Hilfestellungen an.

Kontakt

Gemeinde Freienbach
Fachstelle Familie
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon
Tel. 055 416 94 93
Kontaktformular

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzu…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohneramt der Wegzugsgemeinde abgemeldet haben.

Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug tätigen.

Als Schweizer Bürgerin oder Bürger bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen mit Chip
  • Familienausweis (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Zuzug von innerhalb der Schweiz

  • Gültiger Reisepass
  • Original Aufenthaltsbewilligung
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen mit Chip
  • Arbeitsvertrag

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:


Zuzug aus dem Ausland (EU-Bürger)

  • Reisepass
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens bis 90 Tage nach Einreise)
  • Arbeitsvertrag
  • Gesuch Ausländerbewilligung

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:

  • Abmeldebestätigung
  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil


Zuzug aus dem Ausland (nicht EU-Bürger)

  • Reisepass mit Visum D
  • Ermächtigung Einreiseerlaubnis
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens bis 90 Tage nach Einreise)

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:

  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil

 

Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen

Verlängerungen B- und C-Ausweise Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende U…

Verlängerungen B- und C-Ausweise
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung
  • Reisepass / Personalausweis
  • aktuelle Arbeitsbestätigung (nur bei B-Ausweis mit Erwerbstätigkeit)


Nicht EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständige ausgefüllt und unterschrieben)
  • Reisepass


Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).

Deutschkurse

Deutsch für fremdsprachige Erwachsene Die Gemeinde Freienbach bietet alltagsorientierte Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an. Die Kurse für Einsteiger/innen bis Fortgeschritten…

Deutsch für fremdsprachige Erwachsene
Die Gemeinde Freienbach bietet alltagsorientierte Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an. Die Kurse für Einsteiger/innen bis Fortgeschrittene (A1-C1) finden im Gemeinschaftszentrum Freienbach oder im Schulhaus Schwerzi statt. Während die Mütter Deutsch lernen, können die Kinder tagsüber in der Zürisee Spiel- und Krabbelgruppe betreut werden.

Flyer Deutschkurse

Aktuell: Deutschkurse für ukrainische Geflüchtete
Anmeldung Deutschkurse

Kursorte
Gemeinschaftszentrum Freienbach
2. Stock
Kirchstrasse 48
8807 Freienbach

Schulhaus Schwerzi
Schwerzistrasse 1
8807 Freienbach

Schülerinnen

Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ. Weitere Informationen sind beim Staatssek…
Erleichterte Einbürgerung
Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ. Weitere Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (siehe Links unten) erhältlich.
Es wird unterschieden zwischen erleichterter Einbürgerung von Ehepartnern und erleichterter Einbürgerung von Ausländern und Ausländerinnen der dritten Generation.
Die Unterlagen für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern können direkt online (siehe Formular unten).

Ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen ausländische Personen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und einen Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt zehn Jahren nachweisen. An die Aufenthaltsdauer angerechnet wird der Aufenthalt in der Schweiz mit Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (volle Anrechnung der Aufenthaltsdauer) sowie einer vorläufigen Aufnahme (die Aufenthaltsdauer wird zur Hälfte angerechnet).
Für die Frist von zehn Jahren wird die Zeit, während welcher die Person zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet.
Für die Einbürgerung in eine schwyzerische Gemeinde muss die Person zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zusätzlich ununterbrochen 5 Jahre in der betreffenden Gemeinde Wohnsitz haben.
Neben diesen Wohnsitzerfordernissen sowie einem Nachweis über die Deutschkenntnisse müssen Bürgerrechtsbewerber u.a. über einen tadellosen Leumund verfügen und geordnete finanzielle Verhältnisse vorweisen. Bitte entnehmen Sie die Details zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren unserem Merkblatt.

Selbsteinschätzung
Mit einer Selbsteinschätzung (siehe Formular unten) können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.

Wenn die Selbsteinschätzung für Sie positiv ausfällt, können Sie sich für ein Beratungsgespräch anmelden. Die notwendigen Formulare werden Ihnen dann ausgehändigt.

Zugehörige Objekte

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