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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Diese Abmeldung erfolgt kostenlos.

Falls Sie ein Kehricht-Wägesystem (Container) besitzen, melden Sie sich bitte bei der Amtsstelle Entsorgung.

Die Abmeldung können Sie auch online über eUmzug tätigen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)


Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass
  • Aufenthaltsbewilligung(en)


Wegzug ins Ausland

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
  • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
  • Bestätigung der Schweizerischen Krankenkasse, dass sämtliche Beiträge und Ausstände beglichen sind


Für ausländische Staatsangehörige

  • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
  • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
  • Bestätigung der Schweizerischen Krankenkasse, dass sämtliche Beiträge und Ausstände beglichen sind
  • Falls Sie die C-Bewilligung reservieren möchten, füllen Sie bitte das Formular "Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung" aus und beachten Sie das dazugehörige Merkblatt.
  • Ausfüllen der Abmeldeerklärung


Weitere Fragen beantworten wir gerne telefonisch.

 

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