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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohneramt der Wegzugsgemeinde abgemeldet haben.

Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug tätigen.

Als Schweizer Bürgerin oder Bürger bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen mit Chip
  • Familienausweis (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Zuzug von innerhalb der Schweiz

  • Gültiger Reisepass
  • Original Aufenthaltsbewilligung
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen mit Chip
  • Arbeitsvertrag

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:


Zuzug aus dem Ausland (EU-Bürger)

  • Reisepass
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens bis 90 Tage nach Einreise)
  • Arbeitsvertrag
  • Gesuch Ausländerbewilligung

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:

  • Abmeldebestätigung
  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil


Zuzug aus dem Ausland (nicht EU-Bürger)

  • Reisepass mit Visum D
  • Ermächtigung Einreiseerlaubnis
  • Miet- oder Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter*
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens bis 90 Tage nach Einreise)

*Es ist zwingend das Einverständnis des Eigentümers/Verwaltung vorzulegen.

Optional:

  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil

 

Preis

Fr. 20.00 / Fr. 30.00. Die zusätzlichen Gebühren für die Aufenthaltsbewilligung richten sich nach den Gebühren vom Amt für Migration und werden in Rechnung gestellt.

Zugehörige Objekte