Die Gemeinde Freienbach fördert das Verständnis zwischen der einheimischen und zugewanderten Bevölkerung. Sie bietet verschiedene Hilfestellungen an.

Kontakt

Gemeinde Freienbach
Fachstelle Familie
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon
Tel. 055 416 94 93
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Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen

Verlängerungen B- und C-Ausweise Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende U…

Verlängerungen B- und C-Ausweise
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung
  • Reisepass / Personalausweis
  • aktuelle Arbeitsbestätigung (nur bei B-Ausweis mit Erwerbstätigkeit)


Nicht EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständige ausgefüllt und unterschrieben)
  • Reisepass


Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).

Deutschkurse

Deutsch für fremdsprachige Erwachsene Die Gemeinde Freienbach bietet alltagsorientierte Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an. Die Kurse für Einsteiger/innen bis Fortgeschritten…

Deutsch für fremdsprachige Erwachsene
Die Gemeinde Freienbach bietet alltagsorientierte Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an. Die Kurse für Einsteiger/innen bis Fortgeschrittene (A1-C1) finden im Gemeinschaftszentrum Freienbach oder im Schulhaus Schwerzi statt. Während die Mütter Deutsch lernen, können die Kinder tagsüber in der Zürisee Spiel- und Krabbelgruppe betreut werden.

Flyer Deutschkurse

Aktuell: Deutschkurse für ukrainische Geflüchtete
Anmeldung Deutschkurse

Kursorte
Gemeinschaftszentrum Freienbach
2. Stock
Kirchstrasse 48Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
8807 Freienbach

Schulhaus Schwerzi
Schwerzistrasse 1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
8807 Freienbach

Schülerinnen

Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ. Weitere Informationen sind beim Staatsse…

Erleichterte Einbürgerung
Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ. Weitere Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (siehe Links unten) erhältlich.
Es wird unterschieden zwischen erleichterter Einbürgerung von Ehepartnern und erleichterter Einbürgerung von Ausländern und Ausländerinnen der dritten Generation.
Die Unterlagen für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern können direkt online (siehe Formular unten) bestellt werden.

Ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen ausländische Personen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und einen Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt zehn Jahren nachweisen. An die Aufenthaltsdauer angerechnet wird der Aufenthalt in der Schweiz mit Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (volle Anrechnung der Aufenthaltsdauer) sowie einer vorläufigen Aufnahme (die Aufenthaltsdauer wird zur Hälfte angerechnet).
Für die Frist von zehn Jahren wird die Zeit, während welcher die Person zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet.
Für die Einbürgerung in eine schwyzerische Gemeinde muss die Person zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zusätzlich ununterbrochen 5 Jahre in der betreffenden Gemeinde Wohnsitz haben.
Neben diesen Wohnsitzerfordernissen sowie einem Nachweis über die Deutschkenntnisse müssen Bürgerrechtsbewerber u.a. über einen tadellosen Leumund verfügen und geordnete finanzielle Verhältnisse vorweisen. Bitte entnehmen Sie die Details zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren unserem Merkblatt.

Selbsteinschätzung
Mit einer Selbsteinschätzung (siehe Formular unten) können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.

Wenn die Selbsteinschätzung für Sie positiv ausfällt, können Sie sich für ein Beratungsgespräch anmelden. Die notwendigen Formulare werden Ihnen dann ausgehändigt.

Zuzug/Anmeldung

Wer neu in die Gemeinde Freienbach zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohno…

Wer neu in die Gemeinde Freienbach zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden.
Den Link und die Anleitung für die Online-Anmeldung über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie
hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ein Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter
einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.

Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Miet- oder Untermietvertrag
    (Untermiete muss von der Verwaltung/Eigentümer bestätigt werden)
  • Versicherungspolice oder Versicherungskarte der Krankenkasse (KVG)
  • Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
  • Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten, geschiedenen und getrenntlebenden Personen)


Zusätzlich für EU/EFTA Staatsangehörige:


Zusätzlich für nicht EU/EFTA Staatsangehörige:

  • Einreiseerlaubnis Amt für Migration (Visum oder KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Zivilstandsdokumente in Deutsch (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen). Eine Internationale Eheurkunde kann man bei der zuständigen Behörde im Ausland (Zivilstandsamt oder Gericht) beantragen.
  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)


Zusätzlich Wochenaufenthalt:

  • Heimat- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde in der Schweiz
  • Meldebestätigung von der Niederlassungsgemeinde im Ausland (internationaler WA)
     

Terminvereinbarung

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bei einer Anmeldung der ganzen Familie oder komplexen Fällen können Sie via eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Termin buchen.

Preis
Fr. 20.00 / Fr. 30.00. Die zusätzlichen Gebühren für die Aufenthaltsbewilligung richten sich nach den Gebühren vom Amt für Migration und werden in Rechnung gestellt. Fr. 50.00 für Wochenaufenthalt.
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