Kopfzeile

Welcome to Freienbach

Inhalt

Geschlechtsänderung

Ab dem 1. Januar 2022 ist es möglich, das eingetragene Geschlecht und damit verbunden auch die Vornamen im schweizerischen Personenstandsregister durch eine gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegebene Erklärung unter den in Art. 30b ZGB definierten Voraussetzungen zu ändern. Ein oder mehrere neue Vornamen können gleichzeitig mit der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages bestimmt werden. Eine nachträgliche Änderung der Vornamen kann mittels Gesuch um Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB erfolgen.

Die Erklärung muss persönlich abgegeben werden und ist ausschliesslich an die innerlich feste Überzeugung geknüpft. Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Die Entgegennahme einer Erklärung setzt voraus, dass die Personendaten der erklärenden Person im Personenstandsregister erfasst und vollständig, aktuell sowie auf dem neusten Stand sind (Art. 16 Abs. 1 ZStV).

Örtliche Zuständigkeit
Zur Entgegennahme einer Erklärung über das Geschlecht ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz zuständig, sofern die erklärende Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Es ist auch möglich die Erklärung mit Vermittlung der Schweizer Vertretung im Ausland abzugeben. In diesem Fall beurkundet das Zivilstandsamt des Heimatortes die Änderung des Geschlechts.

Ausländerinnen und Ausländer
Für ausländische Staatsangehörige mit einem Eintrag in INFOSTAR ist der Wohnsitzkanton oder der Kanton, welcher ein Ereignis zu beurkunden hat zuständig. Bei fehlendem Wohnsitz oder keinem zu beurkunden Ereignis ist der Geburtskanton zuständig (Art. 23 ZStV).

Sachliche Zuständigkeit
Die erklärende Person kann ihren amtlichen Geschlechtseintrag in männlich oder weiblich ändern lassen. Gleichzeitig kann sie auch neue Vornamen wählen. Nicht zulässig ist eine Erklärung auf ein drittes Geschlecht resp. die Streichung des amtlichen Geschlechtes.

Falls Sie einen Termin für die Geschlechtsänderung vereinbaren möchten oder noch weitere Fragen haben, können Sie uns telefonisch unter +41 55 416 93 00 kontaktieren.

Preis

Die Gebühr für die Geschlechtsänderung und die damit verbundene Vornamensänderung beträgt Fr. 75.00.

Zugehörige Objekte