Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Diese Abmeldung erfolgt kostenlos.
Falls Sie ein Kehricht-Wägesystem (Container) besitzen, melden Sie sich bitte bei der Amtsstelle Entsorgung.
Die Abmeldung können Sie auch online über eUmzug tätigen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit:
Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:
Wegzug ins Ausland
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Für ausländische Staatsangehörige
Weitere Fragen beantworten wir gerne telefonisch.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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