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Namenserklärungen und Namensänderungen

Namenserklärung
Die Person, welche bei der Heirat ihren Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung, Tod oder Ungültigkeitserklärung) mittels Erklärung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen. Bei noch bestehender Ehe kann jener Ehegatte eine Namenerklärung abgeben, welcher vor dem 01.01.2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat. Eine Namenerklärung kann auf jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin mit uns.

Notwendige Unterlagen
• Wohnsitzbestätigung, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
• Gültiger Pass oder Identitätskarte

Ausländerinnen und Ausländer:
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.

Namenserklärung für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern
Wurde den Kindseltern die gemeinsame elterliche Sorge für das erste gemeinsame Kind übertragen (durch Erklärung beim Zivilstandsamt oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), so können diese innerhalb eines Jahres seit der Übertragung der elterlichen Sorge beim Zivilstandsamt erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Für die beizubringenden Unterlagen verweisen wir auf die vorstehenden Erläuterungen. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin mit uns.

Namensänderungen
Namensänderungen für im Kanton Schwyz wohnhafte Personen können mit einem begründeten Gesuch beim Departement des Innern des Kantons Schwyz, Namensänderungen, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2160, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 16 14 beantragt werden.

Preis

Die Gebühr einer Namenserklärung beträgt Fr. 75.00. Auf Wunsch wird eine schriftliche Bestätigung für Fr. 30.00 ausgestellt. Die Kosten einer Namensänderung legt das Departement des Innern fest.

Zugehörige Objekte