Rebbaugebiet von oben

Herzlich willkommen in der Gemeinde Freienbach!

Auf unserer Website finden Sie nicht nur einen breiten Online-Schalter, sondern auch verschiedene Informationen über Ihre Gemeinde.
Wenn Sie neu zu uns gezogen sind, empfehlen wir Ihnen vor allem die unten angefügten Links.

Wir freuen uns auch, Sie in unseren Gemeindehäusern Dorf, Schloss und Hof persönlich begrüssen zu dürfen. Oder vielleicht sehen wir uns demnächst an einem Anlass? Sei es ein Markt, ein Konzert, ein Fussballspiel oder ein Fasnachtsball - in der Gemeinde Freienbach ist das ganze Jahr über viel los. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Entdecken.

Guido Cavelti
Gemeindepräsident

 

Zuzug vom Ausland

Personen, die vom Ausland in die Gemeinde Freienbach ziehen, melden dies dem Einwohneramt spätestens 14 Tage, nach Einreise persönlich am Schalter. Standort Gemeindehaus Dorf, Etzel…

Personen, die vom Ausland in die Gemeinde Freienbach ziehen, melden dies dem Einwohneramt spätestens 14 Tage, nach Einreise persönlich am Schalter.

Standort
Gemeindehaus Dorf, Etzelstrasse 13, 8808 Pfäffikon
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.

Terminvereinbarung
Diese Dienstleistung steht Ihnen auch ohne Terminvereinbarung zur Verfügung. Falls Sie einen festen Termin wünschen, können Sie diesen sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch ausserhalb der Öffnungszeiten über eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. buchen.

 

Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Miet- oder Untermietvertrag
    (Untermiete muss von der Verwaltung/Eigentümer bestätigt werden)
  • Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
  • Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten, geschiedenen und getrenntlebenden Personen)


Zusätzlich für EU/EFTA Staatsangehörige:


Zusätzlich für nicht EU/EFTA Staatsangehörige:

  • Einreiseerlaubnis Amt für Migration (Visum oder KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
  • Zivilstandsdokumente in Deutsch (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen). Eine Internationale Eheurkunde kann man bei der zuständigen Behörde im Ausland (Zivilstandsamt oder Gericht) beantragen.
  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)


Zusätzlich Wochenaufenthalt:

  • Meldebestätigung von der Niederlassungsgemeinde im Ausland (internationaler WA)
Preis
Fr. 20.00 / Fr. 30.00. Die zusätzlichen Gebühren für die Aufenthaltsbewilligung richten sich nach den Gebühren vom Amt für Migration und werden in Rechnung gestellt. Fr. 50.00 für Wochenaufenthalt.
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