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Kehricht

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen oder in Betrieben anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken oder über das Kehricht-Wägesystem kostenpflichtig entsorgt werden.
Der Kehricht ist bis 7.00 Uhr am Sammeltag am Strassenrand bereitzustellen. Der Kehricht aus Privathaushaltungen kann auch in geschlossenen Säcken an die Sammelstellen gebracht und nach Gewicht mit der Abfallkarte in den Presscontainern entsorgt werden. Die Abfallkarte kann an der Hauptsammelstelle bezogen werden.

Tipps

Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehricht- und Sperrgutsammlung