Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.
Für die Abmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
- Bei minderjährigen Kindern: Einverständnis beider Elternteile
Zusätzlich beim Wegzug ins Ausland:
- Persönliche Vorsprache am Schalter Einwohner und Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
- Ausländer: Aufenthaltsbewilligung(en) im Original
- Ausländer: Abmeldeerklärung: Definitiver Wegzug ins AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder Gesuch Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung (N2)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausschliesslich für CBewilligungen
Falls Sie ein Kehricht-Wägesystem (Container) besitzen, melden Sie sich bitte bei der Amtsstelle Entsorgung.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |
| Name | Beschreibung |
|---|