Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften in der Gemeinde Freienbach? Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen. Diese Mitteilung dient uns zur Aufforderung der zu- oder wegziehenden Person, falls die betroffene Person dies nicht von sich aus erledigt.
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