Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen

Personen mit einer F-, N-, S-, G-, B- oder C-Bewilligung erhalten ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung eine Verfallsanzeige. Es ist nicht möglich, vor Erhalt der Verfallsanzeige eine Verlängerung zu beantragen. Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden. Personen mit einer L-Bewilligung erhalten keine Verfallsanzeige und müssen ein Gesuch Ausländerbewilligung einreichen.

Standort
Gemeindehaus Dorf, Etzelstrasse 13, 8808 Pfäffikon
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat (Bearbeitungszeit 3-5 Monate), informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).