Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung des Vorjahres wegen fehlenden Angaben oder Unterlagen nicht bis am 31. März einreichen können, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.
Die Eingabefrist kann bis maximal 31. Dezember des aktuellen Jahres verlängert werden.

Fristerstreckung Steuererklärung
Die Fristerstreckung kann jeweils bis spätestens 31. März über www.sz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.