Zuzug innerhalb der Schweiz
Personen, die innerhalb der Schweiz umziehen, melden dies dem Einwohneramt gemäss kantonalem Gesetz innert 14 Tagen. Sie können sich elektronisch via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ummelden oder persönlich bei uns vor Ort am Schalter vorsprechen. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden.
Standort
Gemeindehaus Dorf, Etzelstrasse 13, 8808 Pfäffikon
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.
Terminvereinbarung
Diese Dienstleistung steht Ihnen auch ohne Terminvereinbarung zur Verfügung. Falls Sie einen festen Termin wünschen, können Sie diesen sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch ausserhalb der Öffnungszeiten über eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. buchen.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Miet- oder Untermietvertrag
(Untermiete muss von der Verwaltung/Eigentümer bestätigt werden) - Versicherungspolice oder Versicherungskarte der Krankenkasse (KVG)
- Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
- Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten, geschiedenen und getrenntlebenden Personen)
Zusätzlich für EU/EFTA Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Zuzug von Ausland: Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zusätzlich für nicht EU/EFTA Staatsangehörige:
- Einreiseerlaubnis Amt für Migration (Visum oder KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Zivilstandsdokumente in Deutsch (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen). Eine Internationale Eheurkunde kann man bei der zuständigen Behörde im Ausland (Zivilstandsamt oder Gericht) beantragen.
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
Zusätzlich Wochenaufenthalt:
- Heimat- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde in der Schweiz
- Meldebestätigung von der Niederlassungsgemeinde im Ausland (internationaler WA)
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |