Das Einwohneramt ist Hinterlegungsort von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen von Todes wegen sind Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter zur Eröffnung weiter.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post (Einschreiben) eingereicht werden. Das Einwohneramt beurkundet keine Verfügungen.

Vorsorgeaufträge können nicht hinterlegt werden. 

Standort
Gemeindehaus Dorf, Etzelstrasse 13, 8808 Pfäffikon
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.

Terminvereinbarung
Diese Dienstleistung steht Ihnen auch ohne Terminvereinbarung zur Verfügung. Falls Sie einen festen Termin wünschen, können Sie diesen sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch ausserhalb der Öffnungszeiten über eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. buchen.

Preis

Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt gemäss kantonaler Gebührenordnung Fr. 40.00.