Hinterlegung Verfügung von Todes wegen
Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post (Einschreiben) eingereicht werden. Das Einwohneramt beurkundet keine Verfügungen.
Vorsorgeaufträge können nicht hinterlegt werden.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |