Welcome to Freienbach
Welcome to Freienbach
On our website, you will find a wide range of online services and various informatione about your municipality.
If you have recently moved to Freienbach, we especially recommend the links provided below.
We also look forward to welcoming you in person at our offices "Gemeindehaus Dorf", "Gemeindehaus Schloss" and "Gemeindehaus Hof". Or maybe we will see each other soon at an upcoming event? Whether it's a market, a concert, a football game oder a carnival ball - there is always a lot going on here in Freienbach throughout the year. Have fun exploring!
Guido Cavelti
Municipal President
Zuzug/Anmeldung
Wer neu in die Gemeinde Freienbach zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden.
Den Link und die Anleitung für die Online-Anmeldung über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ein Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Miet- oder Untermietvertrag
(Untermiete muss von der Verwaltung/Eigentümer bestätigt werden) - Versicherungspolice oder Versicherungskarte der Krankenkasse (KVG)
- Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
- Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten, geschiedenen und getrenntlebenden Personen)
Zusätzlich für EU/EFTA Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Zuzug von Ausland: Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zusätzlich für nicht EU/EFTA Staatsangehörige:
- Einreiseerlaubnis Amt für Migration (Visum oder KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Zivilstandsdokumente in Deutsch (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen). Eine Internationale Eheurkunde kann man bei der zuständigen Behörde im Ausland (Zivilstandsamt oder Gericht) beantragen.
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
Zusätzlich Wochenaufenthalt:
- Heimat- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde in der Schweiz
- Meldebestätigung von der Niederlassungsgemeinde im Ausland (internationaler WA)
Terminvereinbarung
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bei einer Anmeldung der ganzen Familie oder komplexen Fällen können Sie via eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Termin buchen.
- Preis
- Fr. 20.00 / Fr. 30.00. Die zusätzlichen Gebühren für die Aufenthaltsbewilligung richten sich nach den Gebühren vom Amt für Migration und werden in Rechnung gestellt. Fr. 50.00 für Wochenaufenthalt.