Willkommen in Freienbach
Herzlich willkommen in der Gemeinde Freienbach!
Auf unserer Website finden Sie nicht nur einen breiten Online-Schalter, sondern auch verschiedene Informationen über Ihre Gemeinde.
Wenn Sie neu zu uns gezogen sind, empfehlen wir Ihnen vor allem die unten angefügten Links.
Wir freuen uns auch, Sie in unseren Gemeindehäusern Dorf, Schloss und Hof persönlich begrüssen zu dürfen. Oder vielleicht sehen wir uns demnächst an einem Anlass? Sei es ein Markt, ein Konzert, ein Fussballspiel oder ein Fasnachtsball - in der Gemeinde Freienbach ist das ganze Jahr über viel los. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Entdecken.
Guido Cavelti
Gemeindepräsident
Zuzug/Anmeldung
Wer neu in die Gemeinde Freienbach zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Wenn Sie sich am Schalter anmelden möchten, denken Sie daran, sich vorher am letzten Wohnort abzumelden.
Den Link und die Anleitung für die Online-Anmeldung über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ein Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt unter einwohneramt@freienbach.ch oder 055 416 92 00 zur Verfügung.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgendes mit:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Miet- oder Untermietvertrag
(Untermiete muss von der Verwaltung/Eigentümer bestätigt werden) - Versicherungspolice oder Versicherungskarte der Krankenkasse (KVG)
- Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
- Sorgerechtsregelung bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten, geschiedenen und getrenntlebenden Personen)
Zusätzlich für EU/EFTA Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
- Zuzug von Ausland: Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zusätzlich für nicht EU/EFTA Staatsangehörige:
- Einreiseerlaubnis Amt für Migration (Visum oder KantonswechselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Zivilstandsdokumente in Deutsch (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen). Eine Internationale Eheurkunde kann man bei der zuständigen Behörde im Ausland (Zivilstandsamt oder Gericht) beantragen.
- Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
Zusätzlich Wochenaufenthalt:
- Heimat- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt von der Niederlassungsgemeinde in der Schweiz
- Meldebestätigung von der Niederlassungsgemeinde im Ausland (internationaler WA)
Terminvereinbarung
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bei einer Anmeldung der ganzen Familie oder komplexen Fällen können Sie via eTerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Termin buchen.
- Preis
- Fr. 20.00 / Fr. 30.00. Die zusätzlichen Gebühren für die Aufenthaltsbewilligung richten sich nach den Gebühren vom Amt für Migration und werden in Rechnung gestellt. Fr. 50.00 für Wochenaufenthalt.
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |
| Name | Telefon |
|---|