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Leuchten / Leuchtmittel

Leuchtstoffröhren und alle übrigen Spar- und Gasentladungslampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. An der Hauptsammelstelle werden diese Leuchtkörper ebenfalls kostenlos entgegengenommen.
Herkömmliche Glühbirnen gehören in den Kehricht.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.