Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus an der Gemeindeschule Freienbach
Stand: 1. März 2021
Schwimmunterricht findet nach den Sportferien wieder statt
Der Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Gemeindeschule Freienbach kann nach den Sportferien wieder stattfinden.
Wir möchten, dass die Schule offen bleiben kann – bitte helfen Sie mit
Liebe Eltern
Kinder bis zwölf Jahre welche fieberfrei sind und nur leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen, Halsweh und/oder leichter Husten haben, dürfen die Schule und die Betreuungseinrichtung besuchen. Sobald ein Kind jedoch Fieber oder starker Husten hat muss es zwingend zu Hause bleiben. Ist das Kind mindestens 24 Stunden fieberfrei, der Husten abgeklungen, darf das Kind wieder in die Schule gehen.
Als Orientierungshilfe in konkreten Fällen empfehlen wir Ihnen das Merkblatt Hinweise und Empfehlungen für Eltern. Das Merkblatt wurde auch in diverse Sprachen übersetzt Sie finden diese hier.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit sowie Webseite des Kanton Schwyz.
Bitte helfen Sie uns mit, dass unsere Schule offen bleiben kann und schicken sie keine kranken Kinder zum Unterricht. Vielen herzlichen Dank.
Die Lehrpersonen und Schulleitungen der Gemeindeschule Freienbach
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Kantonales Schutzkonzept für Volksschulen
Das kantonale Schutzkonzept für Volksschulen (PDF) vom 26. Januar 2021 hat Gültigkeit.
Es ist unsere Aufgabe, auch weiterhin sehr wachsam zu sein und die Hygiene- sowie Abstandsregeln einzuhalten, damit die vorhandene Ansteckungsgefahr minimiert werden kann. Für Ihre aktive Mithilfe und ihr Verständnis herzlichen Dank.
Das Wichtigste in Kürze:
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Geschätze Eltern,
Dem Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit "Anweisungen zu Quarantäne" können Sie entnehmen, wie die Quarantäne umgesetzt werden muss. Achtung: Auch ein negatives Corona-Testergebnis stellt kein Austrittsticket aus der Quarantäne dar. Deshalb lassen Sie sich bitte nur testen, wenn Sie Symptome bekommen. Begründung: Wird der COVID-19-Test zu früh gemacht, kann es sein, dass dieser trotz einer Infizierung negativ ausfällt.
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Generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Schulareal für Erwachsene
Wie in den Medien bereits berichtet, hat der Bundesrat für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht verordnet. Keine nationale Maskenpflicht hat der Bundesrat für die Schulen erlassen. Dies regeln weiterhin die Kantone im Rahmen ihrer Schutzkonzepte.
Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz auferlegt den Schulen per Mittwoch, 21. Oktober 2020 weitergehende Schutzmassnahmen. Damit sollen die Weiterverbreitung des Coronavirus verhindert und letztlich Schulschliessungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts abgewendet werden. Für die Zyklen 1 und 2 (Kindergarten bis und mit 6. Primarschulklassen) gilt folgendes:
Auf dem gesamten Schulareal (inkl. Sportanlagen, Pausenplatz, Garderoben, Gänge, Lehrerzimmer, Aula, etc.) gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Erwachsenen, d.h. Lehrpersonen und Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher. Im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht nur, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Primarschulklasse sind von einer Maskenpflicht ganz ausgenommen. Darüberhinaus gilt es auch der Abstand beim Tragen einer Maske einzuhalten.
Maskenpflicht an der Musikschule Freienbach
In allen Räumen der Musikschule gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Erwachsenen, d.h. Lehrpersonen und Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren.
Auch im Musikschulunterricht müssen sämtliche Erwachsene, d.h. Lehrpersonen und Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sowie allfällige Besucherinnen und Besucher jederzeit eine Maske tragen. Ausgenommen davon sind die folgenden Fächer: alle Formen von Tanz, Gesang, Eltern-Kind-Singen und alle Blasinstrumente, wobei mindestens die entsprechenden Lehrpersonen dennoch so viel wie möglich Maske tragen sollen. Darüber hinaus gilt es nach wie vor die Schutzkonzepte Musik und Tanz zu beachten
Kontrolle Schutzkonzept durch kantonales Schulinspektorat am 15. Mai 2020
Der kantonale Schulinspektor hat am 15. Mai 2020 die Schulanlagen der Gemeindeschule Freienbach besucht und überprüft, ob die Vorgaben des BAG und des Kantons umgesetzt werden.
Wir haben die Bestätigung erhalten, dass unsere Umsetzung des Schutzkonzeptes vollumfänglich den Vorgaben des BAG und des Kantons entspricht.
Ein herzlicher Dank geht an alle Mitarbeitenden vor Ort, die gewissenhaft und mit dem nötigen Respekt die Vorgaben einhalten und umsetzen.
Das Coronavirus erklärt für Kinder
Link zu Youtube
Nützliche Telefonnummern zur Unterstützung
Rolf Lustenberger, Fachperson für spezielle Schulfragen: 055 420 21 21 (Täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr – auch am Wochenende)
Amt für Schulpsychologie: 055 415 50 90
Schweizer Sorgentelefon (24 h Betrieb): 143
Elternnotruf (24 h Betrieb): 0848 35 45 55 (Festnetztarif)
Hotline für Kinder und Jugendliche (24 h Betrieb): 147
Website Kanton
Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz hat eine Website eingerichtet um möglichst rasch und unkompliziert über die aktuellen Entwicklungen bzw. die Folgen daraus für die Schulen zu informieren: www.sz.ch/bildung/coronavirus
Datum | Name |
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Name | Beschreibung |
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Amt für Bildung - Coronavirus | |
BAG Coronavirus |
Name | |||
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20210126_Schutzkonzept_Covid19.pdf | Download | 0 | 20210126_Schutzkonzept_Covid19.pdf |
schema_covid19_2020_09_28_Zyklus_1_2_DE.pdf | Download | 1 | schema_covid19_2020_09_28_Zyklus_1_2_DE.pdf |
Schutzkonzept_Veranstaltungen.pdf | Download | 2 | Schutzkonzept_Veranstaltungen.pdf |
Kantonales_Schutzkonzept_fur_Schuljahr_2020-21_26022021.pdf | Download | 3 | Kantonales_Schutzkonzept_fur_Schuljahr_2020-21_26022021.pdf |