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Fristerstreckung Steuererklärung 2025

12. Januar 2026
Die Formulare für die Steuererklärung werden im Februar verschickt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2025 aufgrund fehlender Angaben oder Unterlagen nicht bis am 31. März 2026 einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden. Nach diesem Datum eingehende Gesuche werden nicht mehr gutgeheissen. Die Eingabefrist kann bis maximal 31. Dezember 2026 verlängert werden.

Verlängerung der SteuerfristExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Agenda 31. März