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Mädchen an der Gitarre
Welcome to Freienbach

Inhalt

Musikalische Früherziehung

Musigschloss

Die Früherziehung möchte die Kinder mit Geschichten in die musikalische Welt einführen. Die Themen entsprechen dem kindlichen Entwicklungsstand und sollen sie ansprechen und motivieren, sich im Unterricht zu entfalten. Ein spielerisches Erleben der Musik mit allen Sinnen ist Ziel.

In folgenden Bereichen werden die Kinder gefördert:

  • Singen und sprechen
  • Musizieren mit Orff Instrumentarium und Effektinstrumenten
  • Bewegen und tanzen
  • Rhythmus
  • Hören und sich orientieren

Singen:
die eigene Stimme erkunden und trainieren, einfache Melodien singen. Themenbezogene Lieder lernen.

Musizieren:

  • Instrumente zur Begleitung spielen
  • Gezielt spielen nach Vorgabe

 

Bewegen:

  • kleine Tänze erlernen (zweiteilige Musikstücke erkennen und memorisieren)
  • Rhythmus erkennen und in Gangarten umsetzen
  • Freies Tanzen, Ausdruck entdecken

 

Rhythmus:

  • Rhythmen mit der Stimme nachmachen
  • Rhythmen mit Instrumenten spielen

Hören und sich orientieren:   
musikalische Parameter üben (hoch/ tief, laut/ leise, schnell/ langsam)

Kontakt

Musikschule Freienbach
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon
Tel. 055 416 92 18
Kontaktformular
Gemeinde Freienbach
Müller Tamara
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon
Tel. 055 416 92 18
Kontaktformular

Anmeldung und Kündigung Musikschule

Anmeldungen und Mutationen Anmeldungen und Mutationen haben schriftlich zu erfolgen: für das 1. Schulsemester bis zum 31. Mai und für das 2. Schulsemester bis zum 30. November. Das 1. Se…
Anmeldungen und Mutationen
Anmeldungen und Mutationen haben schriftlich zu erfolgen: für das 1. Schulsemester bis zum 31. Mai und für das 2. Schulsemester bis zum 30. November. Das 1. Semester beginnt nach den Sommerferien (1. Woche = Einteilungswoche) und dauert normalerweise bis zum letzten Samstag im Monat Januar. Danach folgt das 2. Semester, welches bis zum Beginn der Sommerferien dauert. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, das Schulgeld regelmässig zu bezahlen. Tritt ein(e) Schüler(in) während des Semesters aus dem Unterricht, sind die Eltern (Erzieher) verpflichtet, das ganze Schulgeld zu bezahlen. Die Kündigungstermine sind einzuhalten, andernfalls muss das Schulgeld weiter bezahlt werden (siehe Kündigungsformular).

Kündigungen
Alle Schüler, die im kommenden Semester den Musikunterricht oder ein bestimmtes Fach an der Musikschule nicht mehr besuchen wollen, sind dazu aufgerufen, eine entsprechende Kündigung termingerecht und schriftlich einzureichen. Bei Unterlassung der Kündigung muss das Schulgeld für das kommende Semester weiter bezahlt werden, da wir davon ausgehen, dass ohne Mutationsmeldung der Unterricht unverändert weiter läuft.
Das 1. Semester beginnt nach den Sommerferien (1. Woche = Einteilungswoche) und dauert normalerweise bis zum letzten Samstag im Monat Januar. Unmittelbar danach folgt das 2. Semester, welches bis zum Beginn der Sommerferien dauert.

Kündigungsfristen
Auf Ende des 1. Semesters – Einsendeschluss 30. November
Auf Ende des 2. Semesters – Einsendeschluss 31. Mai

Zugehörige Objekte

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