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Geburten

Spitalgeburt
Die Spitäler von Einsiedeln und Lachen melden dem Zivilstandsamt sämtliche Geburten. Das Zivilstandsamt seinerseits führt das Geburtsregister. Die werdenden Eltern haben folgende Dokumente dem Spital abzugeben bzw. einzureichen.

Notwendige Unterlagen
Kindseltern verheiratet:
• Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
• Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)

Kindseltern nicht verheiratet:
• Ausgefüllte Geburtsanzeige (wird vom Spital abgegeben)
• Mitteilung einer Kindesanerkennung (sofern vorhanden)
• Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (sofern vorhanden)

Ausländerinnen und Ausländer:
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.

Hausgeburt
Eine Hausgeburt, die sich im Zivilstandskreis Ausserschwyz ereignet, ist innert drei Tagen in erster Linie durch die Hebamme dem Zivilstandsamt anzuzeigen. Weiter sind die Kindseltern meldepflichtig. Das dazu benötigte Meldeformular ist beim Zivilstandsamt erhältlich. Für die beizubringenden Unterlagen verweisen wir auf die vorstehenden Erläuterungen.

Zugehörige Objekte