Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige:
Jede visumspflichtige Person, auch die, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Falls das Konsulat oder die Botschaft einen Garanten in der Schweiz verlangt, erhält der Antragssteller ein Formular "Verpflichtungserklärung“, welches er an den Garanten oder die Garantin weiterleiten muss.
Nachfolgende Unterlagen müssen VOLLSTÄNDIG beim Einwohneramt der Wohngemeinde des Garanten oder Garantin eingereicht werden:
oder
Das Einwohneramt überprüft die Zahlungsfähigkeit zusätzlich bei diversen Amtsstellen, anschliessend wird die Verpflichtungserklärung ans Amt für Migration in Schwyz weitergeleitet.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach kann die visumspflichtige Person bei der Botschaft nachfragen, ob das Visum erteilt wird.