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Verpflichtungserklärung für visumspflichtige Gäste

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige:

  • Ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier (gültiger Reisepass, Identitätskarte, Personalausweis, ect.)
  • In bestimmten Fällen zudem ein Visum

Jede visumspflichtige Person, auch die, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, muss direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Falls das Konsulat oder die Botschaft einen Garanten in der Schweiz verlangt, erhält der Antragssteller ein Formular "Verpflichtungserklärung“, welches er an den Garanten oder die Garantin weiterleiten muss.

Nachfolgende Unterlagen müssen VOLLSTÄNDIG beim Einwohneramt der Wohngemeinde des Garanten oder Garantin eingereicht werden:

  • Unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Unterschrift der Garantin / des Garanten und Unterschrift des Ehepartners).
  • Nachweis über genügend finanzielle Mittel (CHF 30‘000.00)
  • Drei bis sechs aktuelle Lohnabrechnungen von Garant / Garantin
  • Ein aktueller Betreibungsregisterauszug von Garant / Garantin (nicht älter als 14 Tage)

oder

  • eine Reiseversicherung ausgestellt in deutscher Sprache, mit einer Deckung über CHF 30‘000.00


Das Einwohneramt überprüft die Zahlungsfähigkeit zusätzlich bei diversen Amtsstellen, anschliessend wird die Verpflichtungserklärung ans Amt für Migration in Schwyz weitergeleitet.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach kann die visumspflichtige Person bei der Botschaft nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

Preis

Die Kosten für die Bearbeitung betragen Fr. 20.00 und müssen direkt beim Einwohneramt beglichen werden (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).

Zugehörige Objekte

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