Mit dem Vorsorgeauftrag (Art. 361 Abs. 3 ZGB) kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Auf Antrag wird die Errichtung eines Vorsorgeauftrags in das Personenstandsregister (Infostar) eingetragen. Das Zivilstandsamt beurkundet die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde und wo er hinterlegt ist. Die Hinterlegung beim Zivilstandsamt selber ist jedoch nicht möglich. Die Registrierung des Vorsorgeauftrages kann mit persönlicher Vorsprache beim Zivilstandsamt erfolgen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Notwendige Unterlagen
• Wohnsitzbestätigung, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
• Gültiger Pass oder Identitätskarte
Ausländerinnen und Ausländer:
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.