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Eheschliessungen

Ehevorbereitung
Vor der Trauung muss das Vorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Dafür ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde eines der beiden Verlobten zuständig.
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ist durch die Verlobten auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Heiratspapieren dem Zivilstandsamt einzureichen. Nach Einreichung des Gesuches nimmt das Zivilstandsamt innerhalb von drei Arbeitstagen mit den Gesuchstellern Kontakt auf. Für das anschliessend notwendige Ehevorbereitungsgespräch ist die persönliche Anwesenheit der Verlobten auf dem Zivilstandsamt erforderlich.

Notwendige Unterlagen
• Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung (Formular kann telefonisch bestellt werden)
• Wohnsitzbestätigung, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
• Gültiger Pass oder Identitätskarte

Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.

Eheschliessung
Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten, nachdem das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen worden ist, stattfinden. Das Zivilstandsamt Ausserschwyz verfügt über zwei Trauungslokale in Pfäffikon SZ (Gemeindehaus Schloss und Schlossturm). Die Trauzeremonie dauert ca. 15 Minuten und neben den zwei Trauzeugen können auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen.

Externe Trauungslokale in Lachen und Einsiedeln
Die externen Trauungslokale in Lachen (Rathaus) und Einsiedeln (Rathaus) stehen jeweils am Freitagnachmittag für Trauungen zur Verfügung und werden wie folgt bedient:

Einsiedeln: jeden 1. und 3. Freitag
Lachen: jeden 2. und 4. Freitag

Samstagstrauungen
An jeweils sechs Samstagen im Jahr werden zusätzlich zu den üblichen Trauungsterminen unter der Woche (Montag - Freitag) Trauungen angeboten, welche grundsätzlich Verlobten aus dem Kreis Ausserschwyz (Wohnsitz) vorbehalten sind. Diese finden ausschliesslich in Pfäffikon SZ statt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Trauungstermine nur telefonisch oder mit persönlicher Vorsprache reserviert werden können.

Ab dem 01. September können jeweils die Trauungstermine für das kommende Jahr telefonisch oder mit persönlicher Vorsprache reserviert werden.

Für das Jahr 2025, werden die Termine ab 02. September 2024 entgegengenommen.

Samstagstermine 2024:

Zeit  04.05.24 25.05.24  29.06.24  24.08.24 14.09.24  12.10.24
09.30 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
10.15 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
11.00 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
11.45 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
13.30 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt belegt
14.15 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
15.00 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  
15.45 Uhr belegt belegt belegt belegt belegt  

Für das Jahr 2025 werden voraussichtlich folgende Samstage festgelegt:

Samstagstermine 2025:

Zeit  03.05.25 24.05.25  14.06.25  23.08.25 13.09.25  04.10.25
09.30 Uhr            
10.15 Uhr            
11.00 Uhr            
11.45 Uhr            
13.30 Uhr            
14.15 Uhr            
15.00 Uhr            
15.45 Uhr            

 

Stand: 14. Februar 2024

Trauung auswärts
Für eine Trauung bei einem anderen Zivilstandsamt wird den Verlobten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese ist drei Monate gültig und ist dem Zivilstandsamt des Trauungsortes abzugeben.

Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Personen (des gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts), die vor dem 01.07.2022 in der Schweiz oder im Ausland eine eingetragene Partnerschaft begründet haben, können ihre bestehende Partnerschaft jederzeit durch gemeinsame Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten in eine Ehe umwandeln. Eingetragene Partnerinnen und Partner haben die Möglichkeit, diese Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt ihrer Wahl abzugeben.

Die Umwandlungserklärung kann bei Wohnsitz im Ausland auch von der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland entgegengenommen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die eingetragene Partnerschaft zuvor im Schweizerischen Personenstandsregister nachbeurkundet worden ist. Eine Umwandlung kann nicht stattfinden, wenn die Verbindung ursprünglich im Ausland als Ehe geschlossen und diese in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft gemäss dem bis zum 30.06.2022 geltenden Recht anerkannt und beurkundet wurde.

Die Umwandlungserklärung hat nach schweizerischem Recht keine Auswirkung auf den Namen.

Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe in der Schweiz im Rahmen einer Zeremonie analog der Trauung entgegengenommen werden, d.h. im Trauungslokal in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen. In diesem Falle ist die Entgegennahme der Erklärung öffentlich (analog Trauung).

Preis

Die wesentlichen Gebühren können dem Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz entnommen werden (individuell).

Zugehörige Objekte

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