Teilzonenplan Steinfabrik-Areal Pfäffikon SZ

Wiederholung Auflage- und Einspracheverfahren vom 12. Februar 2010 bis 15. März 2010.

Auflageexemplar:

Beilagen:

* Nur der Teilzonenplan sowie die Ergänzung Baureglement sind einspracheberechtigt. Die anderen Unterlagen dienen nur der Information.

 

Steinfabrik-Areal Pfäffikon

Im Mai 2005 reichte die Einwohnerin Irene Herzog-Feusi zusammen mit 26 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in Form der allgemeinen Anregung eine Initiative ein, nach welcher das zur seenahen Hafenzone (einer gemischten Wohn- und Gewerbezone) gehörende Gebiet des ehemaligen Steinfabrik-Areals in Pfäffikon (Grundeigentümerin: Korporation Pfäffikon) einer neu zu schaffenden Zone für öffentliche Parkanlagen zuzuweisen sei. Ende November 2006 stimmten 57 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Intitiative zu. Damit wurde dem Gemeinderat Freienbach der Auftrag erteilt, für das rund sechs Hektaren haltende Areal eine entsprechende Nutzungsplanungsvorlage auszuarbeiten.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (Informations- und Mitwirkungsverfahren, öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit) und nach dem Scheitern eines Vermittlungsversuchs erliess der Gemeinderat Freienbach mit Beschluss vom 5. Juni 2008 einen ausführlich begründeten Nutzungsplanungsentscheid, in welchem die fünf eingegangenen Einsprachen beurteilt wurden. Es wurde dabei aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung eine Kompromisslösung getroffen, indem rund ein Drittel der fraglichen Fläche neu der postulierten Zone für öffentliche Parkanlagen zugewiesen wurde, während die restlichen zwei Drittel in der Hafenzone verbleiben sollen. Die neu geschaffene Naherholungszone ist dabei dem See zugewandt und bildet so einen natürlichen Anschluss an das 350 Hektaren umfassende Naturschutzgebiet „Frauenwinkel“ (eine der grössten und schönsten Seeuferlandschaften der Schweiz) östlich davon.

Im nachfolgenden Beschwerdeverfahren hat der Regierungsrat am 30. Juni 2009 als erste Rechtsmittelinstanz die Beschwerden abgewiesen und im Weiteren festgestellt, dass der Gemeinderat das Auflage- und Einspracheverfahren wiederholen muss, wenn der Einspracheentscheid vom 5. Juni 2008 in Rechtskraft erwächst. Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 22. Dezember 2009 die Beschwerden gegen den Teilzonenplan Steinfabrik-Areal abgewiesen (dies jedoch noch nicht rechtskräftig, da bei der allfälligen späteren Annahme des Teilzonenplanes durch die Stimmbürger noch die Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein wird). Abgewiesen hat das Verwaltungsgericht die Anträge der Beschwerdeführer und des Gemeinderates Freienbach, dass für die Reduktion der Parkzonenfläche keine Neuauflage zu erfolgen hat. Der Gemeinderat hat darum die gegenüber der 1. Auflage des Teilzonenplanes Steinfabrik-Areal erfolgten Änderungen nochmals aufzulegen (2. Auflage). Nach rechtskräftiger Erledigung allfälliger Einsprachen oder Beschwerden erfolgt die Abstimmung über den Teilzonenplan Steinfabrik-Areal.


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