Mit der Ortsplanung stellt die Gemeinde Freienbach wichtige Weichen für die Entwicklung von Siedlung, Bevölkerung, Wirtschaft und Verkehr. Der heute gültige Zonenplan und das Baureglement stammen aus dem Jahr 1994. Seither hat sich einiges verändert. Ein grosser Teil der Baulandreserven ist inzwischen überbaut, der Verkehr hat zugenommen und ein neues Planungs- und Baugesetz ist in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat im Jahr 2004 beschlossen, mit einer Gesamtrevision der Ortsplanung Zonenplan, Baureglement und Erschliessungsplan den neuen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.
Für die Erarbeitung hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt, in der neben dem Gemeinderat und der Verwaltung auch die Ortsvereine und Ortsparteien vertreten sind.
Im Jahr 2005 haben Planungskommission und Gemeinderat einen ersten wichtigen Schritt getan. In Leitideen, Leitbild, Ziel- und Kriterienkatalog haben sie den Rahmen für die Ortsplanung abgesteckt. Da ihnen klar war, dass die formulierten Vorstellungen erst tragfähig werden, wenn sie breit diskutiert und gut verankert sind, haben sie in einem Mitwirkungsverfahren Meinungen und Anregungen von Kommissionen, Parteien, Ortsvereinen, Organisationen, Nachbargemeinden und der Bevölkerung dazu eingeholt und berücksichtigt.
Einig ist man sich, dass die Gemeinde Freienbach sich mit der Ortsplanung nachhaltig entwickeln soll. Sie soll langsam und kontinuierlich wachsen und 2020 rund 16'900 Menschen Wohnraum bieten. Wachsen soll die Gemeinde vor allem, weil nur so die notwendigen Spielräume und Anreize für den beabsichtigten qualitativen Schub vorhanden sind, z.B. für ein attraktiveres Zentrum Pfäffikon oder mehr bezahlbaren Wohnraum für Junge, Familien und ältere Menschen.
Inzwischen haben Gemeinderat und Planungskommission geprüft, mit welchen Zonenplan- und Baureglementsänderungen eine nachhaltige Entwicklung, wie sie in den Leitideen und dem Leitbild skizziert sind, gefördert werden kann und welche Ein- und Umzonungsbegehren mit den Zielen, vor allem dem Wachstumsziel, grundsätzlich vereinbar sind und zum erwünschten qualitativen Wachstum führen.
Nächste Schritte sind:
- Mitwirkung zu Baureglement, Zonenplan und Erschliessungsplan
- Vorprüfung durch das Justizdepartement
- Öffentliches Auflage-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren (nach Abstimmung Baukredit Umfahrung Pfäffikon)
Weitere Dokumentation:
- Leitideen Leitbild Ziel und Kriterienkatalog [PDF, 51.0 KB]