Vormundschaftsbehörde
Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenschutzgesetz in Kraft.
Das bedeutet dass alle Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden aufgehoben wurden.
Sie müssen sich mit allen vormundschaftlichen Angelegenheiten ab 1. Januar 2013 an das folgende Amt wenden:
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz
Eichenstrasse 2
Postfach 311
8808 Pfäffikon
E-Mail : kesa@sz.ch
Tel.: 041 819 14 60


