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Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen
  

Verlängerungen Ausländerausweis B und C

Ist Ihre Bewilligung abgelaufen? Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

EG/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Ausländerausweis im Original
  • Reisepass
  • 1 Passfoto (35mm x 45mm) (Kinder ab 2 Jahren bei jeder Verlängerung notwendig)

Drittstaatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständige ausgefüllt und unterschrieben)
  • Reisepass
  • persönliche Vorsprache

Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration dauert ca. 3-4 Wochen. Sobald uns der verlängerte Ausweis retourniert wird, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, EC- oder Postcard).

Links

Gesetzliche Bestimmungen

Kontakt

Einwohneramt Freienbach
Gemeindehaus Dorf
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon

Telefon 055 416 92 00
Telefax 055 416 92 90
E-Mail einwohneramt@freienbach.ch