Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen
Verlängerungen Ausländerausweis B und C
Ist Ihre Bewilligung abgelaufen? Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
EG/EFTA-Staatsangehörige
- Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Ausländerausweis im Original
- Reisepass
- 1 Passfoto (35mm x 45mm) (Kinder ab 2 Jahren bei jeder Verlängerung notwendig)
Drittstaatsangehörige
- Verfallsanzeige (vollständige ausgefüllt und unterschrieben)
- Reisepass
- persönliche Vorsprache
Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Ausländerausweises beim Amt für Migration dauert ca. 3-4 Wochen. Sobald uns der verlängerte Ausweis retourniert wird, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, EC- oder Postcard).
Links
- Gesuchsformular und Merkblätter EG/EFTA und Drittstaaten
- Informationen zum biometrischen Ausländerausweis
Gesetzliche Bestimmungen
Kontakt
Einwohneramt Freienbach
Gemeindehaus Dorf
Etzelstrasse 13
Postfach 160
8808 Pfäffikon
Telefon 055 416 92 00
Telefax 055 416 92 90
E-Mail einwohneramt@freienbach.ch


