Ziviltrauungen
Eheschliessung
Für das Ehevorbereitungsverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig.
Grundsätzlich werden folgende Heiratspapiere benötigt:
- Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung (Formular)
- Wohnsitznachweis, nicht älter als sechs Monate
- gültiger Pass oder ID
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ist durch das Brautpaar auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Heiratspapieren dem Zivilstandsamt einzureichen. Für die Abgabe der Erklärung über die Ehevoraussetzungen ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Eheschliessung von Ausländerinnen und Ausländern
Für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der Braut oder des Bräutigams zuständig. Damit wir Sie persönlich und kompetent über die beizubringenden Papiere informieren können, ersuchen wir Sie höflich, mit uns persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Trauung
Die Ziviltrauung kann frühestens 10 Tage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden. Das Zivilstandsamt Ausserschwyz verfügt über zwei Trauungslokale (Gemeindehaus Schloss und Schlossturm). Die Trauzeremonie dauert ca. 15 Minuten. Neben den zwei Trauzeugen können auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen.
Externe Trauungslokale in Lachen und Einsiedeln
Die externen Trauungslokale in Lachen (Rathaus) und Einsiedeln (Rathaus) werden wie folgt bedient:
Montag bis Donnerstag:
Jeweils nur eines der beiden Lokale, da die Standortlokale in Pfäffikon dauernd zur Verfügung stehen müssen.
Freitag:
Einsiedeln: jeden 1. und 3. Freitag
Lachen: jeden 2. und 4. Freitag
Samstagstrauungen
An jeweils sechs Samstagen im Jahr werden Trauungen durchgeführt. Diese finden ausschliesslich in Pfäffikon SZ statt.
Für das Jahr 2013 wurden die nachstehenden Termine festgelegt:
04. Mai, 25. Mai, 22. Juni, 24. August, 07. September und 05. Oktober.
Die Samstag-Trauungen sind grundsätzlich Brautleuten aus dem Kreis Ausserschwyz (Wohnsitz) vorbehalten.
Trauung auswärts
Für eine Trauung in einem anderen Zivilstandskreis wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgestellt.


