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Kommunale Richtplanung

Kommunaler Richtplan ist in Kraft
Der Regierungsrat hat den kommunalen Richtplan am 20. August 2019 genehmigt. Er ist per diesem Datum in Kraft getreten. Er ist auf dem Bauamt Freienbach oder online einsehbar:
Kommunaler Richtplan Freienbach

Allgemeine Informationen zum kommunalen Richtplan
Was ist eine kommunale Richtplanung?
Die kommunale Richtplanung zeigt der Bevölkerung, wie die Behörden die mittel- und langfristige raumplanerische Entwicklung der Gemeinde sehen. Sie ändert nichts am bestehenden Recht. Sie ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich. Der kommunale Richtplan dient als Grundlage für nachfolgende Verfahren (Nutzungsplanung, Erschliessungsplanung) und für die Finanzplanung der Gemeinde.

Vorgaben und Ziele
Der kommunale Richtplan leitet sich aus folgenden Vorgaben ab:

  • Kantonaler Richtplan
  • Diverse bereits bestehende Konzepte (z.B. Energieplanung, öV-Konzept, Planung Agglo-Obersee usw.)


Diese Vorgaben bilden Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Gemeindebehörden ihre Planungsabsichten darlegen. Die Gemeinden dürfen eine Gesamtzonenplanrevision erst starten, wenn ein kommunaler Richtplan vorliegt.

Das Verfahren
Das Verfahren der kommunalen Richtplanung wird in erster Linie durch die Planungskommission (PK) begleitet. Darin vertreten sind der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung (Abteilung Bau), die Ortsparteien und Ortsvereine.

Die Gemeinde Freienbach hat bereits im Jahr 2013 mit der Erarbeitung eines kommunalen
Richtplans begonnen. Da zuerst der kantonale Richtplan angepasst werden musste,
konnte die Vorprüfung durch den Kanton jedoch erst im August 2015 abgeschlossen
werden.
Der kommunale Richtplan Freienbach setzt dort an, wo die Themen des kantonalen
Richtplans auf der Gemeindeebene vertieft betrachtet und ergänzt werden sollen. Er soll
die langfristige Entwicklung von Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft und weiteren
Raumnutzungen aufzeigen und aufeinander abstimmen.

Kontakt

Gemeinde Freienbach
Bauabteilung
Unterdorfstrasse 9
Postfach 140
8808 Pfäffikon
Tel. 055 416 92 37
Kontaktformular

Zugehörige Objekte

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Mitwirkung Teilrichtplan Langsamverkehr Download 3 Mitwirkung Teilrichtplan Langsamverkehr
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