Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung des Vorjahres wegen fehlenden Angaben oder Unterlagen nicht bis am 31. März einreichen können, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.
Die Eingabefrist kann bis maximal 31. Dezember des aktuellen Jahres verlängert werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 416 92 92 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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